Schritt für Schritt
Stopp für Kältemittel mit hohem GWP-Wert
Die Verordnung sieht eine Reduzierung der Produktion und des Inverkehrbringens von Kältemitteln mit einem hohen GWP vor.
Schritt für Schritt geht es laut Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ab 2020 nun darum, die Produktion und das Inverkehrbringen von Kältemitteln mit einem hohen GWP (Global Warming Potential – Treibhauspotenzial) zu reduzieren. Ein Mehrstufen-Programm gibt vor, wie die Entwicklung in den kommenden Jahren vonstattengehen wird.