Kältemittel: Treibhausgase

Erderwärmung reduzieren

Kältemittel: Treibhausgase

Was Betreiber ortsfester Kälte- und Klimaanlagen über die Verordnung bezüglich fluorierter Treibhausgase wissen müssen.
Umweltschutz ist in aller Munde, schließlich sind die Auswirkungen des Klimawandels inzwischen weltweit zu beobachten. Daher gilt es jetzt mehr denn je sich dem Klimaschutz zu widmen, was eine der größten ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit darstellt. Verschiedene Maßnahmen in der gesamten EU betreffen auch Unternehmen wie KKR, die im Bereich der Kälte- und Klimatechnik tätig sind.
Kältemittel: Treibhausgase
Kältemittel: Treibhausgase
Ein Großteil der zurzeit verwendeten Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen sind fluorierte Treibhausgase. Sie sind geruch- und farblos und vor allem sicher, d.h. weder brennbar noch toxisch und haben gute thermodynamische Eigenschaften.
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen in der EU sind zukünftig in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geregelt. Ziel dieser neuen Verordnung ist es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase bis zum Jahr 2030 signifikant zu senken.
Betroffen von der Verordnung sind Betreiber von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, die mit einem HFKW-Kältemittel gefüllt sind. Ihm werden Pflichten zur Dichtheitskontrolle, Anlagendokumentation und Meldungen über etwaige Kältemittelverluste auferlegt. Außerdem werden Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial verboten.
Es ist dem Betreiber untersagt absichtlich fluorierte Treibhausgase freizusetzen. Wird eine Leckage entdeckt, muss die Anlage umgehend repariert werden. Installationen, Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen von Anlagen die fluorierte Treibhausgase enthalten, dürfen nur durch Unternehmen und Personen durchgeführt werden, die eine dementsprechende Zertifizierung besitzen (EU 2067/2015). Die Anlage muss korrekt etikettiert und Kältemittelart und Füllmenge ersichtlich sein (laut EU 2068/2015).
Der Betreiber ist verpflichtet regelmäßige Dichtheitskontrollen laut Menge CO2eq durchzuführen:
  • Anlagen < 5 Tonnen:keine Dichtheitskontrolle
  • Anlagen > 5 Tonnen und < 50 Tonnen:eine jährliche Dichtheitskontrolle
  • Anlagen > 50 Tonnen und < 500 Tonnen:zwei jährliche Dichtheitskontrollen
  • Anlagen > 500 Tonnen:vier jährliche Dichtheitskontrollen

KKR erfüllt alle gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, um die Kontrollen und Meldungen der betreffenden Anlagen durchführen zu können (Unternehmenszertifizierung IT251007).

Für weiterführende Informationen kannst du dich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen.
Tel: 0471 060020
Mail:info@kkr.it
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