ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN (AGB)
DER KÄLTE KLIMA RÖHLER GMBH (KKR)
1. Allgemeines.
1.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen Kälte Klima Röhler (KKR) und Kunden getroffen werden, sind in den nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB) geregelt. Die Parteien erklären gemäß der Art. 1469 bis ff. c.c. (wobei „c.c.“ für das italienische Zivilgesetzbuch steht) und dessen Wirkungen, dass der gesamte Vertrag sowie jede einzelne Klausel desselben, Gegenstand ausdrücklicher Diskussion und Vereinbarung zwischen ihnen war.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, sind davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.
2. Vertragsabschluss und immaterielle Rechte der KKR.
2.1. Der Vertrag kommt mittels schriftlicher Annahmebestätigung seitens KKR zustande. Mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages seitens KKR, gelten die vorliegenden Verkaufsbedingungen als vom Kunden anerkannt und bindend. Unbeschadet jeglicher Abweichung und Abänderung, welche jeweils schriftlich zu genehmigen sind, gelten die vorliegenden Verkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Auftragsbestätigungen seitens KKR.
2.2. Prospekte, Zeichnungen, Reklamezeichen sowie die entsprechenden dazugehörigen immateriellen Rechte, einschließlich jener die Angebote, Anträge und Aufträge betreffenden und angefügte Dokumente wie Bilder, technische Zeichnungen, Gewichtsangaben, Abmessungen, sind ausschließliches Eigentum der KKR und bleiben auch nach Vertragsabschluss Eigentum der KKR.
3. Stundentarife für Dienstleistungen.
Für Montagen, Installationen, Serviceeinsätze, Wartungen und Dichtheitskontrollen gelten folgende Tarife:
Die angeführten Preise verstehen sich zzgl. Gesetzliche MwSt. Die Preise haben eine Gültigkeit ab 01.01.2024.
4. Zahlungsfristen.
4.1. Unbeschadet anderslautender Vereinbarungen, muss die Zahlung vom Kunden an die KKR ohne jeglichen Abzug unverzüglich und spätestens innerhalb der von den Parteien vereinbarten Fristen erfolgen, welche als endgültig und fix zugunsten von KKR anzusehen sind. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen im Sinne der Art. 4 und Art. 5 des Gesetzesdekretes Nr. 231/2002 in Höhe des aktuellen europäischen Zinssatzes EURIBOR 6 Monate + 7% zu entrichten, zuzüglich aller mit der Zahlungseintreibung anfallenden Kosten und Spesen. Bei Zahlungsverzug werden auch alle anderen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
4.2. Beim Versand in Länder, die nicht der EU angehören, können zusätzliche Zoll- oder Portogebühren anfallen, auf die die KKR keinen Einfluss hat. Derartige Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.
5. Lieferzeit.
5.1. Die von KKR in Angeboten/Aufträgen angeführten Liefertermine haben lediglich indikativen Charakter und sind nicht bindend; daher wird eine Haftung von KKR für verspätete Übergabe ausgeschlossen. Insbesondere wird die Haftung von KKR für Verspätungen ausgeschlossen, welche auf Zufall, höhere Gewalt und nicht auf KKR anlastbaren Vorfällen zurückzuführen sind, darunter auch jene Fälle, die Dritten anlastbar sind; Dem Kunden ist bekannt, dass einige Teile, sowie Zubehör und Rohstoffe, welche für die Produktion von KKR verwendet werden, von Drittlieferanten bezogen werden.
5.2. Es wird klargestellt, dass die Haftung für eine verspätete Übergabe ausgeschlossen ist, wenn diese Verspätung aus Änderungswünschen des Kunden resultiert, die von KKR angenommen wurden. KKR behält sich weiter die Möglichkeit vor, Teillieferungen durchzuführen, wobei in diesem Falle die Haftung für verspätete Lieferung, der noch nicht übergebenen Produkte ausgeschlossen ist.
6. Gewährleistungen.
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern in diesen AGB nichts anders vereinbart wurde.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich bei Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens und innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware zu beanstanden und zwar schriftlich mittels Fax oder Einschreibebrief mit Rückantwort, wobei das Transportdokument (Lieferschein) und eine konkrete Beschreibung der Mängel beizufügen ist. Im Falle von versteckten Mängeln muss die Beanstandung innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung derselben erfolgen. Für die nicht innerhalb der genannten Fristen und in der vorgesehenen Art beanstandeten Mängel, übernimmt KKR keinerlei Haftung.
6.3. Aufgrund der erfolgten Beanstandung, hat KKR nach ihrem freien Ermessen und unbeschadet der Notwendigkeit der Annahme des Mangels, die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen, entweder den Austausch, die Reparatur der Ware oder eine Preisreduzierung vorzunehmen. KKR hat die Möglichkeit, die mangelhafte Ware einer Überprüfung vor Ort zu unterziehen oder zu beantragen, dass dieselbe, auf ausschließliche Kosten des Kunden, für die notwendige Kontrolle retourniert wird. Die beanstandete Ware kann an KKR nur im Falle ausdrücklicher Ermächtigung derselben zurückgeschickt werden.
Gegenständliche Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur des mangelhaften Produktes oder, im Ermessen von KKR, auf den Ersatz desselben oder auf eine Preisreduzierung; jede weitere Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, sind ausgeschlossen.
6.4. Der Gewährleistungsanspruch verjährt innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Ware.
6.5. Eventuelle Mängel, welche auf eine fehlerhafte Übermittlung der technischen Daten/Maße/Materialien usw. des Kunden an KKR zurückzuführen sind, gehen zu ausschließlichen Lasten des Kunden. Zu diesem Zwecke erklärt der Kunde ausdrücklich, dass ihm bekannt ist, dass die Darstellung und Beschreibung der Produkte in den Prospekten und sonstigem Bildmaterial lediglich hinweisenden Wert haben und daher eine eventuelle Abweichung des bestellten Produktes von jenem laut Werbematerial keinen Mangel und keine Abweichung darstellt.
7. Aussetzung oder Stornierung der Bestellung, einseitige Änderung der Zahlungsbedingungen.
Es steht KKR frei, in jedem Moment, auch nach schriftlicher Auftragsbestätigung seitens KKR, die Bestellung auszusetzen, zu annullieren oder auch die Zahlungsbedingungen einseitig abzuändern wenn, nach deren freiem Ermessen, sich die Umstände der Zahlungsfähigkeit des Kunden verschlechtern und er den vollständigen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen sein sollte. In jedem Fall steht KKR die Möglichkeit zu, die Übergabe der Ware, der Bezahlung jeder noch offenen Rechnung unterzuordnen.
8. Beanstandungen oder Anfechtungen.
Eventuelle Beanstandungen oder Anfechtungen jedweder Art berechtigen den Kunden nicht die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verspäten. Der Kunde kann in keinem Falle Einwände oder Klagen gegenüber der KKR erheben, solange er nicht jeder Zahlung nachkommt, einschließlich jener auf welche sich die Beanstandung bezieht.
9. Erfüllungsort.
9.1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist I-39100 Bozen (BZ), Enrico-Fermi-Straße Nr. 4, Sitz der KKR. Sofern nichts anders zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist im Moment der Übergabe der Waren mittels Personal von KKR an den Kunden oder an den Drittfrächter, die Übergabe als erfolgt anzusehen und damit gilt auch der Übergabetermin als erfüllt und eingehalten.
9.2. Mit der Übergabe der Ware übernimmt der Kunde jegliche Haftung und/oder Gefahr hinsichtlich der Ware, was auch für den Fall gilt, dass der Transport der Ware auf Wunsch und im Auftrag des Kunden durch KKR erfolgt.
10. Kündigungsklausel und Verlust des Vorteils der Ratenzahlung.
10.1. Für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Preis nicht pünktlich bezahlt, gilt der Vertrag 30 Tage nach der von den Parteien vereinbarten Fälligkeit, automatisch aufgrund des Verschuldens des Kunden als aufgelöst.
10.2. Für den Fall, dass die Parteien Ratenzahlungen vereinbart haben, ist der Kunde automatisch von der Terminbegünstigung enthoben, falls er jede geschuldete Rate nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit begleicht. Der Vertrag gilt aufgrund des Verschuldens des Kunden als aufgelöst, wenn dieser nach weiteren 30 Tagen den gesamten offenen Preis nicht bezahlt hat.
10.3. Es wird festgehalten, dass in den oben genannten Fällen die Kündigung des Vertrages und der Verlust des Vorteils der Ratenzahlung automatisch und ohne Notwendigkeit irgendeiner Mitteilung seitens der KKR oder Dritter Wirkungen haben.
10.4. Bei jedem Zahlungsverzug werden dem Kunden Zinsen laut Punkt 3 der vorliegenden AGB in Rechnung gestellt und KKR hat das Recht die Bezahlung sämtlicher durchgeführter Lieferungen zu verlangen, vorbehaltlich des Rechtes auf Entschädigung eines höheren Schadens.
11. Datenschutz.
11.1. KKR ist der Inhaber im Sinne der EU-DSGVO 679/2016 und des D.Lgs. 101/2018 in geltender Fassung. Die Verarbeitung aller Kundendaten seitens KKR erfolgt elektronisch oder händisch und ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Vertragsverhältnisse, um gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen von gesetzlich berechtigten Behörden gerecht zu werden, ebenso zur Führung der regulären Buchhaltung und Kundendatei, sowie zum Zwecke der Übermittlung von Werbe- und Informationsmaterial und der Marktforschung.
11.2. Mit der Zeichnung der vorliegenden AGB bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er alle Informationen gemäß EU-DSGVO 679/2016 erhalten hat und dass er diese verstanden hat; insbesondere erklärt der Kunde dass er über die Verarbeitungsmodalitäten seiner Daten sowie über seine Rechte gemäß EU-DSGVO 679/2016 informiert worden ist. Gemäß EU-DSGVO 679/2016 gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten seitens der Inhaber, einschließlich zur Übermittlung und Verbreitung dieser.
12. Sprache.
Die vorliegenden AGB wurden in italienischer Sprache verfasst und in die deutsche Sprache übersetzt. Im Falle von Gegensätzlichkeiten und/oder Verformungen zwischen dem italienischen und dem deutschen Text, die der Übersetzung geschuldet sind, sowie unterschiedlichen Interpretationen des deutschen Textes bezüglich der italienischen Gesetzgebung, gelten die AGB in italienischer Sprache als bindend.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
13.1. Die vorliegenden AGB sind ausschließlich vom Italienischen Recht geregelt.
13.2. Die Parteien vereinbaren, dass I-39100 Bozen (BZ) ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit um die Interpretation und/oder Durchführung der vorliegenden AGB ist.
1.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen Kälte Klima Röhler (KKR) und Kunden getroffen werden, sind in den nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB) geregelt. Die Parteien erklären gemäß der Art. 1469 bis ff. c.c. (wobei „c.c.“ für das italienische Zivilgesetzbuch steht) und dessen Wirkungen, dass der gesamte Vertrag sowie jede einzelne Klausel desselben, Gegenstand ausdrücklicher Diskussion und Vereinbarung zwischen ihnen war.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, sind davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.
2. Vertragsabschluss und immaterielle Rechte der KKR.
2.1. Der Vertrag kommt mittels schriftlicher Annahmebestätigung seitens KKR zustande. Mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages seitens KKR, gelten die vorliegenden Verkaufsbedingungen als vom Kunden anerkannt und bindend. Unbeschadet jeglicher Abweichung und Abänderung, welche jeweils schriftlich zu genehmigen sind, gelten die vorliegenden Verkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Auftragsbestätigungen seitens KKR.
2.2. Prospekte, Zeichnungen, Reklamezeichen sowie die entsprechenden dazugehörigen immateriellen Rechte, einschließlich jener die Angebote, Anträge und Aufträge betreffenden und angefügte Dokumente wie Bilder, technische Zeichnungen, Gewichtsangaben, Abmessungen, sind ausschließliches Eigentum der KKR und bleiben auch nach Vertragsabschluss Eigentum der KKR.
3. Stundentarife für Dienstleistungen.
Für Montagen, Installationen, Serviceeinsätze, Wartungen und Dichtheitskontrollen gelten folgende Tarife:
- Technikerstunde werktags 8-12 und 13-17 Uhr 61€/h
- Technikerstunde werktags 17-21 Uhr und Samstag Zuschlag +30%
- Technikerstunde an Sonn- und Feiertagen Zuschlag +100%
Für jeden Einsatz vor Ort wird die effektive Zeit beim Kunden in 30-Minuten-Einheiten und die Einsatzpauschale für die jeweilige Zone berechnet. Als Berechnungseinheit versteht man die jeweils angefangene Zeiteinheit.
Die angeführten Preise verstehen sich zzgl. Gesetzliche MwSt. Die Preise haben eine Gültigkeit ab 01.01.2024.
4. Zahlungsfristen.
4.1. Unbeschadet anderslautender Vereinbarungen, muss die Zahlung vom Kunden an die KKR ohne jeglichen Abzug unverzüglich und spätestens innerhalb der von den Parteien vereinbarten Fristen erfolgen, welche als endgültig und fix zugunsten von KKR anzusehen sind. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen im Sinne der Art. 4 und Art. 5 des Gesetzesdekretes Nr. 231/2002 in Höhe des aktuellen europäischen Zinssatzes EURIBOR 6 Monate + 7% zu entrichten, zuzüglich aller mit der Zahlungseintreibung anfallenden Kosten und Spesen. Bei Zahlungsverzug werden auch alle anderen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
4.2. Beim Versand in Länder, die nicht der EU angehören, können zusätzliche Zoll- oder Portogebühren anfallen, auf die die KKR keinen Einfluss hat. Derartige Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.
5. Lieferzeit.
5.1. Die von KKR in Angeboten/Aufträgen angeführten Liefertermine haben lediglich indikativen Charakter und sind nicht bindend; daher wird eine Haftung von KKR für verspätete Übergabe ausgeschlossen. Insbesondere wird die Haftung von KKR für Verspätungen ausgeschlossen, welche auf Zufall, höhere Gewalt und nicht auf KKR anlastbaren Vorfällen zurückzuführen sind, darunter auch jene Fälle, die Dritten anlastbar sind; Dem Kunden ist bekannt, dass einige Teile, sowie Zubehör und Rohstoffe, welche für die Produktion von KKR verwendet werden, von Drittlieferanten bezogen werden.
5.2. Es wird klargestellt, dass die Haftung für eine verspätete Übergabe ausgeschlossen ist, wenn diese Verspätung aus Änderungswünschen des Kunden resultiert, die von KKR angenommen wurden. KKR behält sich weiter die Möglichkeit vor, Teillieferungen durchzuführen, wobei in diesem Falle die Haftung für verspätete Lieferung, der noch nicht übergebenen Produkte ausgeschlossen ist.
6. Gewährleistungen.
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern in diesen AGB nichts anders vereinbart wurde.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich bei Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens und innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware zu beanstanden und zwar schriftlich mittels Fax oder Einschreibebrief mit Rückantwort, wobei das Transportdokument (Lieferschein) und eine konkrete Beschreibung der Mängel beizufügen ist. Im Falle von versteckten Mängeln muss die Beanstandung innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung derselben erfolgen. Für die nicht innerhalb der genannten Fristen und in der vorgesehenen Art beanstandeten Mängel, übernimmt KKR keinerlei Haftung.
6.3. Aufgrund der erfolgten Beanstandung, hat KKR nach ihrem freien Ermessen und unbeschadet der Notwendigkeit der Annahme des Mangels, die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen, entweder den Austausch, die Reparatur der Ware oder eine Preisreduzierung vorzunehmen. KKR hat die Möglichkeit, die mangelhafte Ware einer Überprüfung vor Ort zu unterziehen oder zu beantragen, dass dieselbe, auf ausschließliche Kosten des Kunden, für die notwendige Kontrolle retourniert wird. Die beanstandete Ware kann an KKR nur im Falle ausdrücklicher Ermächtigung derselben zurückgeschickt werden.
Gegenständliche Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur des mangelhaften Produktes oder, im Ermessen von KKR, auf den Ersatz desselben oder auf eine Preisreduzierung; jede weitere Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, sind ausgeschlossen.
6.4. Der Gewährleistungsanspruch verjährt innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Ware.
6.5. Eventuelle Mängel, welche auf eine fehlerhafte Übermittlung der technischen Daten/Maße/Materialien usw. des Kunden an KKR zurückzuführen sind, gehen zu ausschließlichen Lasten des Kunden. Zu diesem Zwecke erklärt der Kunde ausdrücklich, dass ihm bekannt ist, dass die Darstellung und Beschreibung der Produkte in den Prospekten und sonstigem Bildmaterial lediglich hinweisenden Wert haben und daher eine eventuelle Abweichung des bestellten Produktes von jenem laut Werbematerial keinen Mangel und keine Abweichung darstellt.
7. Aussetzung oder Stornierung der Bestellung, einseitige Änderung der Zahlungsbedingungen.
Es steht KKR frei, in jedem Moment, auch nach schriftlicher Auftragsbestätigung seitens KKR, die Bestellung auszusetzen, zu annullieren oder auch die Zahlungsbedingungen einseitig abzuändern wenn, nach deren freiem Ermessen, sich die Umstände der Zahlungsfähigkeit des Kunden verschlechtern und er den vollständigen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen sein sollte. In jedem Fall steht KKR die Möglichkeit zu, die Übergabe der Ware, der Bezahlung jeder noch offenen Rechnung unterzuordnen.
8. Beanstandungen oder Anfechtungen.
Eventuelle Beanstandungen oder Anfechtungen jedweder Art berechtigen den Kunden nicht die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verspäten. Der Kunde kann in keinem Falle Einwände oder Klagen gegenüber der KKR erheben, solange er nicht jeder Zahlung nachkommt, einschließlich jener auf welche sich die Beanstandung bezieht.
9. Erfüllungsort.
9.1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist I-39100 Bozen (BZ), Enrico-Fermi-Straße Nr. 4, Sitz der KKR. Sofern nichts anders zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist im Moment der Übergabe der Waren mittels Personal von KKR an den Kunden oder an den Drittfrächter, die Übergabe als erfolgt anzusehen und damit gilt auch der Übergabetermin als erfüllt und eingehalten.
9.2. Mit der Übergabe der Ware übernimmt der Kunde jegliche Haftung und/oder Gefahr hinsichtlich der Ware, was auch für den Fall gilt, dass der Transport der Ware auf Wunsch und im Auftrag des Kunden durch KKR erfolgt.
10. Kündigungsklausel und Verlust des Vorteils der Ratenzahlung.
10.1. Für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Preis nicht pünktlich bezahlt, gilt der Vertrag 30 Tage nach der von den Parteien vereinbarten Fälligkeit, automatisch aufgrund des Verschuldens des Kunden als aufgelöst.
10.2. Für den Fall, dass die Parteien Ratenzahlungen vereinbart haben, ist der Kunde automatisch von der Terminbegünstigung enthoben, falls er jede geschuldete Rate nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit begleicht. Der Vertrag gilt aufgrund des Verschuldens des Kunden als aufgelöst, wenn dieser nach weiteren 30 Tagen den gesamten offenen Preis nicht bezahlt hat.
10.3. Es wird festgehalten, dass in den oben genannten Fällen die Kündigung des Vertrages und der Verlust des Vorteils der Ratenzahlung automatisch und ohne Notwendigkeit irgendeiner Mitteilung seitens der KKR oder Dritter Wirkungen haben.
10.4. Bei jedem Zahlungsverzug werden dem Kunden Zinsen laut Punkt 3 der vorliegenden AGB in Rechnung gestellt und KKR hat das Recht die Bezahlung sämtlicher durchgeführter Lieferungen zu verlangen, vorbehaltlich des Rechtes auf Entschädigung eines höheren Schadens.
11. Datenschutz.
11.1. KKR ist der Inhaber im Sinne der EU-DSGVO 679/2016 und des D.Lgs. 101/2018 in geltender Fassung. Die Verarbeitung aller Kundendaten seitens KKR erfolgt elektronisch oder händisch und ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Vertragsverhältnisse, um gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen von gesetzlich berechtigten Behörden gerecht zu werden, ebenso zur Führung der regulären Buchhaltung und Kundendatei, sowie zum Zwecke der Übermittlung von Werbe- und Informationsmaterial und der Marktforschung.
11.2. Mit der Zeichnung der vorliegenden AGB bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er alle Informationen gemäß EU-DSGVO 679/2016 erhalten hat und dass er diese verstanden hat; insbesondere erklärt der Kunde dass er über die Verarbeitungsmodalitäten seiner Daten sowie über seine Rechte gemäß EU-DSGVO 679/2016 informiert worden ist. Gemäß EU-DSGVO 679/2016 gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten seitens der Inhaber, einschließlich zur Übermittlung und Verbreitung dieser.
12. Sprache.
Die vorliegenden AGB wurden in italienischer Sprache verfasst und in die deutsche Sprache übersetzt. Im Falle von Gegensätzlichkeiten und/oder Verformungen zwischen dem italienischen und dem deutschen Text, die der Übersetzung geschuldet sind, sowie unterschiedlichen Interpretationen des deutschen Textes bezüglich der italienischen Gesetzgebung, gelten die AGB in italienischer Sprache als bindend.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
13.1. Die vorliegenden AGB sind ausschließlich vom Italienischen Recht geregelt.
13.2. Die Parteien vereinbaren, dass I-39100 Bozen (BZ) ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit um die Interpretation und/oder Durchführung der vorliegenden AGB ist.